Spielend
Schwimmen lernen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingung der Schwimmschule Flipper Europa e. V.

+++  Vor der ANMELDUNG ZUM KURS lesen Sie bitte unsere AGB! Mit der Anmeldung werden unsere AGB akzeptiert!  +++

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Vorbereitungskursen zur Wassergewöhnung für Kinder ab 4 Jahren, Kinderschwimmkursen zur Wasserbewältigung und zum Erlangen des Seepferdchen Abzeichens, Fortgeschrittenenkursen zur Erlangung der Schwimmfertigkeit (Abzeichen Bronze), Schwimmtraining für Erwachsene sowie die Abnahme von Schwimmprüfungen.

Die Schwimmschule schuldet die vertraglichen Leistungen nur während der im Kursplan ausgewiesenen bzw. genannten Kurszeiten in dem Schwimmbad.
Die Schwimmschule übernimmt mit diesem Vertrag keine Betreuung oder Aufsicht während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidebereich und Becken. Die Aufsichtspflicht beginnt / endet mit der ausgeschriebenen Kurszeit am Beckenrand.
Eltern haften für ihre Kinder!

2. Kursanmeldung / Buchung
Die Anmeldung / Buchung zu einem Kurs ist nur rechtlich verbindlich mit dem „Anmeldung zum Kurs“ Formular , online über die Internetseite www.usedom.schwimmschule-flipper.de.
Im Anschluß bekommen Sie, innerhalb von zwei Werktagen, eine schriftliche Bestätigung, mit Angabe der Kurs- und Schulungszeit, sofern der angemeldete Kursplatz und die Kurzeit verfübar sind. Der Bestätigung beigefügt ist ein Informationsschreiben.

Mit der Anmeldung wird versichert, dass der Kursteilnehmer keiner gesundheitlichen Einschränkung unterliegt. Im Fall gesundheitlicher Probleme muss ein Gesundheitsfragebogen angefordert werden und bei Kursbeginn ausgefüllt der Schwimmschule vorgelegt werden. Kinder mit Asthma müssen eine vom Arzt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, sonst dürfen diese am Kurs nicht teilnehmen.

3. nicht wahrgenommene Kursstunden und bei Krankheit
Ein Anspruch auf das Nachholen von nicht wahrgenommenen Kursstunden oder die Rückerstattung der Kursgebühr besteht grundsätzlich nicht.

Bei einem schweren Krankheitsfall des Kursteilnehmers werden, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes, 50 Prozent der nicht wahrgenommenen Kursstunden rückerstattet.

4. ausgefallene Kursstunden
Fallen Kursstunden aus, welche die Schwimmschule zu verantworten hat, werden diese zu einem späteren Termin nachgeholt.

Bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, findet der Kurs nicht statt oder er wird auf eine frühere oder spätere Kurswoche verlegt. Die Teilnehmerzahl pro Kurswoche muß mindestens fünf Schwimmschüler umfassen.

Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung oder auf ein Nachholtermin.

5. Bezahlung Kursgebühr / Prüfungsgebühr Schwimmabzeichen
Die Kursgebühr ist am ersten Kurstag vor Kursbeginn, direkt beim Schwimmlehrer, zu bezahlen.
Die Prüfungsgebühr für die Abnahme von Schwimmprüfungen und Ausstellung von Schwimmurkunde ist fällig mit erfolgter Prüfung.

6. Qualifiziertes Personal
Sämtliche Kurse der Schwimmschule-Flipper Europa e.V. werden durch qualifizierte und zertifizierte Schwimmlehrer/in durchgeführt.

7. Hygienevorschriften
Die Schwimmbäder und dazugehörigen Einrichtungen, welche die Schwimmschule-Flipper Europa e.V. nutzt, entsprechen allen hygienischen Vorschriften. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet.

8. Sachbeschädigungen
Mutwillige Sachbeschädigungen während des Kurses gehen auf Kosten des Verursachers.

9. Wertsachen
Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

10. gesetzliche Bestimmungen
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Postbauer Heng, 29.09.2022
– Schwimmschule-Flipper Europa e.V. Vorstand Alexander Gallitz